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Als wesentlicher Inhalt eines Protokolls muss immer angegeben werden:

  1. Name des Vereins

  2. Tag der Versammlung

  3. Ort der Versammlung

  4. Versammlungsleiter

  5. Protokollführer

  6. Tagesordnung (mit der Angabe, ob sie bei der Einberufung der Versammlung angekündigt war)

  7. Feststellung der satzungesgemäßen Einberufung der Versammlung (Form-/fritstgerechte Einladung)

  8. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung (sofern Regelung in der Satzung vorhanden ist)

  9. Anzahl der stimmberechtigten Personen

  10. Abstimmungsergebnis (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/einstimmig) bei allen Beschlüssen

  11. Bei Wahlen:
    a) Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift der gewählten Person
    b) Ämterverteilung/Amtsbezeichnung
    c) Abstimmungsergebnis zu jeder Person (siehe Punkt 10)
    d) Erklärung der Wahlannahme

  12. Satzungsänderung (einzelne Paragraphen)                           Satzungsneufassung (komplett geändert)
    Vollständiger Wortlaut jeder geänderten Bestimmung  Vollständiger Wortlaut der Neufassung
    Abstimmungsergebnis der geänderten Bestimmungen  Abstimmungsergebnis zur Neufassung

  13. Anlagen zum Protokoll sind mit „Anlage zum Protokoll“ zu kennzeichen und mit dem Protokoll zu verbinden
  14. Das Protokoll und alle Anlagen sind von den nach der Satzung vorgesehenen Personen zu unterschreiben.

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