Liebe Vereinsvorstände,

nachfolgend können Sie eine Informationsschrift vom Finanzamt Sinsheim herunterladen.

Bitte leiten Sie diese auch an Ihre Kassierer/-innen weiter.

In einigen Passagen im Gemeinnützigkeitsrecht 2020/2021 gibt es Änderungen, die es zu beachten gilt.
Ein Beispiel:  Wegfall der zeitnahen Mittelverwendungen bei kleinen Vereinen. Dies musste ja bisher alljährlich im Protokoll von der Jahreshauptversammlung niedergeschrieben werden.
Es ist für alle Vereine etwas dabei, z.B. auch in Bezug auf Ehrenamtspauschalen, Zuwendungsnachweisen, usw..

Hoffen wir weiterhin, dass es bald wieder Veranstaltungen gibt, damit wir den Finanzämtern überhaupt irgendwelche Beträge melden können.

Österliche Grüße,

Sabine Petzold

Steueränderungen im Vereinsrecht