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Als wesentlicher Inhalt eines Protokolls muss immer angegeben werden:
- Name des Vereins
- Tag der Versammlung
- Ort der Versammlung
- Versammlungsleiter
- Protokollführer
- Tagesordnung (mit der Angabe, ob sie bei der Einberufung der Versammlung angekündigt war)
- Feststellung der satzungesgemäßen Einberufung der Versammlung (Form-/fritstgerechte Einladung)
- Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung (sofern Regelung in der Satzung vorhanden ist)
- Anzahl der stimmberechtigten Personen
- Abstimmungsergebnis (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/einstimmig) bei allen Beschlüssen
- Bei Wahlen:
a) Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift der gewählten Person
b) Ämterverteilung/Amtsbezeichnung
c) Abstimmungsergebnis zu jeder Person (siehe Punkt 10)
d) Erklärung der Wahlannahme - Satzungsänderung (einzelne Paragraphen) Satzungsneufassung (komplett geändert)
Vollständiger Wortlaut jeder geänderten Bestimmung Vollständiger Wortlaut der Neufassung
Abstimmungsergebnis der geänderten Bestimmungen Abstimmungsergebnis zur Neufassung - Anlagen zum Protokoll sind mit „Anlage zum Protokoll“ zu kennzeichen und mit dem Protokoll zu verbinden
- Das Protokoll und alle Anlagen sind von den nach der Satzung vorgesehenen Personen zu unterschreiben.
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